Raab Reisen Sommer Urlaub 2024

3 www.raab-reisen.de 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fern- mündlich undsollte möglichst frühzeitig erfolgen. Der Anmelder haftet für alle inder Anmeldung genannten Personen, auch dann wenn er ohne Ver-tretungsvoll- macht gehandelt hat. Bei fernmündlichen Anmeldun- genist für beide Teile nach Zusenden der Bestätigung vom Reisebüro dieAnmeldung verbindlich. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Son-derwünschen sollen schriftlich erfasst werden. Kurzfristige Buchungenzwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortigeBestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zumVertragsschluss,Bei Reise in Länder mit Visumpflicht ist die Anmeldung 6Wochen vorReisebeginn notwendig. 2. Zahlung Die Zahlung der An- und Restzahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnungmit demdarauf ausgewiesenen Zahlungs- ziel. Sie können in bar imReisebüro oder auf die angege- benen Bankverbindung bezahlen. Inder Regel erhalten Sie ca. 4Wochen vor Anreise die Rechnung, die Siedann auch zumAusgleich auffordert. Diese Unterlagen bein- halten inder Regel auch schon Ihre Abfahrtszeit und den Abfahrtsort. Bei Kur-reisen erhalten Sie die Rechnung sofort, diese dient dann auch zurBestätigung der Reise. 3. Leistungen Für den umfang der vertraglichen Leistungen sind aus- schließlich dieLeistungsbeschreibung in den Prospekt- und Katalogangaben für denReiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedochausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nichtvorher- sehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderungder Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reiseendevor Buchung selbstverständlich informiert wird. Zusätzliche Zusiche-rungen, Nebenab- reden und besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reisean- meldungenund insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. DiePreise verstehen sich pro Person bei einer Unterbringung imDoppel-zimmer und schließen Unterbringung, gebuchte Verpflegung undso- weit gebucht die Fahrt ab Zustiegsstelle zumZielort und zurück ein.Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen z. B. Einzelzimmer, Zimmer mitBalkon, Meerblick usw. wird je nach Verfügbarkeit entsprochen. FürEinzelzimmer wird jedoch der ausgewiesene Aufschlag verrechnet,andere Wünsche sind evtl. auf Anfrage undmit einemMehrpreis ver-bunden. Ihr Reise- und Handgepäck befördern wir kostenlos. Wir haftenjedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und bei Diebstahlaußerhalb der reinen Busbeförderung. 4. Rücktritt des Kunden Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- rücktreten. IhreAbmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie schriftlich bei unseingegangen sind. Wenn Sie zurücktreten oder diese Reise nicht an-treten können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen- Reisevorkehrungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch aufRücktrittgebühren beträgt pro Person wie folgt:Busreisen: Erfolgt bei Rücktrittbis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Gesamtreisepreises, jedoch min- destens 15,-- Euro pro Person.Bis 21 Tage vor Reisebeginn 30% des ReisepreisesBis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,bei Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn und danach fallen 75% desGesamtreisepreises als Stornokos- ten an.Bei No Show, d.h. Nichterscheinen am Reisetag 100% Stornokosten.Sind Eintrittskarten, Musical, Oper, Zugfahrten oder ähnliches gebuchtund im Reisepreis enthalten, so sind diese grundsätzlich vom Umtausch- ausgeschlossen und können auch nicht zurückgegeben werden. Beieiner evtl. Stornierung kümmern Sie sich bitte um einen Ersatz oderdiese werdenmit vollemWert weiterberechnet. 5. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nichterreicht, ist der Veranstalter berechtigt die Reise bis zwei Wochen vorReisebeginn abzusagen. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sieunverzüglich in voller Höhe zurück. 6. Mitwirkungspflicht Bei evtl. eintretenden Leistungsstörungen ist der Rei- sende verpflichtet,die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuell Schädengering zu halten und zur Behebung der Störungen beizutragen. Siesind verpflichtet, Beanstandungen demörtlichen Reiseleiter oderunserem Busfahrer unverzüglich mitzuteilen und in Kenntnis setzen,bzw. dem jeweiligen Leistungsträger Mitteilung zu machen, damit dieStörungen behoben werden können. 7. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass der Reisende gültige Rei-sepapiere mitführt. Das heißt Reisepass, Personalausweis, bei denentsprechenden Reisen Visa- pflicht. Der Reisende verpflichtet sich beiAnmeldung mitzuteilen ob bedingt durch seine Nationalität bei Ein- reiseein Visa erforderlich ist, sollte die der Fall sein, dann verpflichtet ersich das Visa rechtzeitig zu beantragen und dafür zu sorgen, dass dieReisepapiere vollständig an den Grenzen vorliegen.Sollte infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die ReiseSchwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzu-führen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder- einzelne Reiseleitungen folgenlos in Anspruch nehmen. 8. Reiseversicherungen Empfohlen wird eine Reiserücktrittskostenversicherung, bzw. ein Rund-umsorglos-Paket für die Busreise. Das sollte beim Buchen Ihrer Reiseerfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich,aller- dings ist somit die Anzahlung nicht abgesichert. Ab dem 29. Tagvor Reiseantritt kann der Reiserücktritt nur zusammen mit der Buchungerfolgen, da sonst kein Leistungsanspruch besteht. 9. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. FürKlagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitzmaßgeblich, sofern es sich nicht umVollkaufleute oder Personen han-delt, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Ver-tragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oderAufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist. Indiesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.10. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Un-wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Stand November 2023 RAAB-Reisen Theo Raab Wildensee 42 63863 Eschau Tel. 0 93 74 / 9 99 17 Bildnachweise Titel: © Simon Dannhauer - stock.adobe.com © Joachim - stock.adobe.com © bernardbodo - stock.adobe.com © rh2010 - stock.adobe.com Bildnachweis Rückseite: © by-studio - stock.adobe.com, © Grady Reese/peopleimages.com - stock.adobe.com, © Glacier Express AG, Stefan Schlumpf, © xbrchx - stock.adobe.com Januar 2024 03.01.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 Februar 2024 07.02.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 März 2024 06.03.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 April 2024 03.04.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 04.04.2024 Osterbrunnen Fränk. Schweiz 4 13.-20.4.2024 Bad Füssing - eine Woche 9 13.-20.4.2024 A-ROSA - Donaukreuzfahrt 10 24.-28.4.2024 Helgoland - Husum 12-13 Mai 2024 02.05.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 04.-05.05.2024 Tulpenblüte in Holland 11 12.05.2024 Muttertagsfahrt 5 15.05.2024 Maiausflug Brombachsee 5 Juni 2024 05.06.2024 Badefahrt Bad Windsheim 5 08.06.2024 Insel Mainau 5 22.06.2024 Weibsleutstour ins Blaue??? 6 Juli 2024 03.07.2024 Badefahrt Bad Windsheim 5 07.07.2024 Passion in Sömmersdorf 6 13.07.2024 Rheinschifffahrt 6 20.07.2024 Floßfahren in Lichtenfels 7 August 2024 04.08.2024 Sonntagsbrunch Brombachsee 5 07.08.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 08. - 11.08.2024 Glacier- und Bernina-Express 14 15.08.2024 Frankfurt und die Börse 7 18.-21.08.2024 Schwäbische Alb 17 24.08.2024 Weinerlebnistag Philippshof 7 31.08.2024 Koblenz und Weingut Trossen 8 September 2024 04.09.2024 Badefahrt Bad Windsheim 4 11.09.2024 Bamberg das fränk. 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