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Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich undsollte möglichst frühzeitig erfolgen. Der Anmelder haftet für alle inder Anmeldung genannten Personen, auch dann wenn er ohne Ver-tretungsvollmacht gehandelt hat. Bei fernmündlichen Anmeldungenist für beide Teile nach Zusenden der Bestätigung vom Reisebüro dieAnmeldung verbindlich. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Son-derwünschen sollen schriftlich erfasst werden. Kurzfristige Buchungenzwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortigeBestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss,Bei Reise in Länder mit Visumpflicht ist die Anmeldung 6 Wochen vorReisebeginn notwendig.

2. Zahlung
Die Zahlung der An- und Restzahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnungmit dem darauf ausgewiesenen Zahlungsziel. Sie können in bar imReisebüro oder auf die angegebenen Bankverbindung bezahlen. Inder Regel erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Anreise die Rechnung, die Siedann auch zum Ausgleich auffordert. Diese Unterlagen beinhalten inder Regel auch schon Ihre Abfahrtszeit und den Abfahrtsort. Bei Kur-reisen erhalten Sie die Rechnung sofort, diese dient dann auch zurBestätigung der Reise.

3. Leistungen
Für den umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich dieLeistungsbeschreibung in den Prospekt- und Katalogangaben für denReiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedochausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nichtvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderungder Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reiseendevor Buchung selbstverständlich informiert wird. Zusätzliche Zusiche-rungen, Nebenabreden und besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldungenund insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. DiePreise verstehen sich pro Person bei einer Unterbringung im Doppel-zimmer und schließen Unterbringung, gebuchte Verpflegung undsoweit gebucht die Fahrt ab Zustiegsstelle zum Zielort und zurück ein.Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen z. B. Einzelzimmer, Zimmer mitBalkon, Meerblick usw. wird je nach Verfügbarkeit entsprochen. FürEinzelzimmer wird jedoch der ausgewiesene Aufschlag verrechnet,andere Wünsche sind evtl. auf Anfrage und mit einem Mehrpreis ver-bunden. Ihr Reise- und Handgepäck befördern wir kostenlos. Wir haftenjedoch nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und bei Diebstahlaußerhalb der reinen Busbeförderung.

4. Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. IhreAbmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie schriftlich bei unseingegangen sind. Wenn Sie zurücktreten oder diese Reise nicht an-treten können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenenReisevorkehrungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch aufRücktrittgebühren beträgt pro Person wie folgt:Busreisen: Erfolgt bei Rücktrittbis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Gesamtreisepreises, jedoch min-destens 15,-- Euro pro Person.Bis 21 Tage vor Reisebeginn 30% des ReisepreisesBis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,bei Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn und danach fallen 75% desGesamtreisepreises als Stornokosten an.Bei No Show, d.h. Nichterscheinen am Reisetag 100% Stornokosten.Sind Eintrittskarten, Musical, Oper, Zugfahrten oder ähnliches gebuchtund im Reisepreis enthalten, so sind diese grundsätzlich vom Umtauschausgeschlossen und können auch nicht zurückgegeben werden. Beieiner evtl. Stornierung kümmern Sie sich bitte um einen Ersatz oderdiese werden mit vollem Wert weiterberechnet.

5. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nichterreicht, ist der Veranstalter berechtigt die Reise bis zwei Wochen vorReisebeginn abzusagen. Den einbezahlten Reisepreis erhalten Sieunverzüglich in voller Höhe zurück.

6. Mitwirkungspflicht
Bei evtl. eintretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet,die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuell Schädengering zu halten und zur Behebung der Störungen beizutragen. Siesind verpflichtet, Beanstandungen dem örtlichen Reiseleiter oderunserem Busfahrer unverzüglich mitzuteilen und in Kenntnis setzen,bzw. dem jeweiligen Leistungsträger Mitteilung zu machen, damit dieStörungen behoben werden können.

7. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass der Reisende gültige Rei-sepapiere mitführt. Das heißt Reisepass, Personalausweis, bei denentsprechenden Reisen Visapflicht. Der Reisende verpflichtet sich beiAnmeldung mitzuteilen ob bedingt durch seine Nationalität bei Einreiseein Visa erforderlich ist, sollte die der Fall sein, dann verpflichtet ersich das Visa rechtzeitig zu beantragen und dafür zu sorgen, dass dieReisepapiere vollständig an den Grenzen vorliegen.Sollte infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die ReiseSchwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzu-führen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten odereinzelne Reiseleitungen folgenlos in Anspruch nehmen.

8. Reiseversicherungen
Empfohlen wird eine Reiserücktrittskostenversicherung, bzw. ein Rund-umsorglos-Paket für die Busreise. Das sollte beim Buchen Ihrer Reiseerfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich,allerdings ist somit die Anzahlung nicht abgesichert. Ab dem 29. Tagvor Reiseantritt kann der Reiserücktritt nur zusammen mit der Buchungerfolgen, da sonst kein Leistungsanspruch besteht.

9. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. FürKlagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitzmaßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen han-delt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Ver-tragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oderAufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Indiesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.10. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Un-wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Stand November 2020

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Theo Raab
Wildensee 42
63863 Eschau
Tel. 0 93 74 / 9 99 17

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